Hygienekonzept der Naturwerkstatt

Damit wir auch weiterhin gemeinsam kreativ werden können, gelten auch für die Naturwerkstatt Regeln, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Alle Kurse und Veranstaltungen in der Naturwerkstatt, aber auch Aktionen der Naturwerkstatt im Wald richten sich nach der aktuell gültigen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Im Überblick gelten aktuell folgende Regeln für die Kurse und Veranstaltungen der Naturwerkstatt (innen und auch im Wald):

  • Kurse für Erwachsene dürfen nur stattfinden, wenn die 7-Tages-Inzidenz im Stadtkreis Karlsruhe an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.
  • Kurse für Kinder sind ab einer 7-Tages-Inzidenz im Stadtkreis Karlsruhe von 165 und niedriger möglich
  • Für alle Kursteilnehmer gilt, dass die Teilnahme nur erfolgen kann, wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen 6 Monaten oder eine erfolgte komplette Impfung erbracht wird.
  • In den Räumen der Naturwerkstatt besteht für alle Teilnehmenden ab dem vollendeten 6. Lebensjahr die Maskenpflicht. Zulässig sind FFP2 oder medizinische Masken. bei Veranstaltungen im Wald besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske nur, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Keinen Zutritt zu Kursen und Veranstaltungen der Naturwerkstatt haben folgende Personen,

  • die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen
  • die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen
  • die weder einen Test-, einen Impf- noch einen Genesenennachweis im Sinne des § 5 Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorlegen